Die Musikschuleinschreibung für das kommende Schuljahr 2024/25 ist ab Mai 2024 möglich. Das Anmeldeformular bitte an musikschule@mvhengsberg.at übermitteln.
Bei Fragen steht Ihnen Heidemarie Rechberger 0664 9333 939 gerne zur Verfügung.
Schul- und Hausordnung
- Die Musikschule übernimmt mit Eintritt des Schülers/derSchülerin die Gewähr für die Erteilung eines geregelten und zeitgemäßen Unterrichtes nach einem festen Lehrplan in den vorgesehenen Unterrichtszeiten.
- Die Anmeldung zur Aufnahme in die Musikschule hat bei der Schulleitung jährlich im Herbst zu erfolgen. Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem/der Schulleiter/in.
- Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Bei der Aufnahme hat der/die Schüler/in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte(r) durch Unterschrift die Bestimmungen dieser Schulordnung verbindlich zur Kenntnis zu nehmen.
- Die Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt- und Ergänzungsfächer werden von dem/den Lehrer/innen nach Zustimmung durch die Schulleitung festgesetzt.
- Die festgelegten Unterrichtsstunden sind regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Unterrichtsstunden, welche von dem/der Schüler/in nicht besucht werden, werden nicht nachgegeben.
- Ist aus triftigen, in der Person des Schülers/der Schülerin oder dessen/deren Erziehungsberechtigten gelegenen Gründen eine längere Unterbrechung des Unterrichts erforderlich, so ist vom Schüler/von der Schülerin bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich um Beurlaubung anzusuchen. Die Entscheidung über das Ansuchen obliegt der Schulleitung.
- Der/die Schüler/in hat durch sein/ihr Verhalten und seine/ihre Mitarbeit im Unterricht sowie in den Veranstaltungen der Schule die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.
- Ungebührliches Benehmen, insbesondere das Herumlaufen auf Stiegen und Gängen, Lärmen im Schulgebäude und dessen unmittelbarer Umgebung, sowie Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind verboten.
- Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen oder von aus der Schule entliehenen Instrumenten und Archivalien geht zu Lasten des betreffenden Schülers / der betreffenden Schülerin bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten.